Im Tagesanzeiger vom Freitag dem 20. Oktober 2006 erschien auf Seite 6 ein Artikel zur Verwicklungen der Schweiz in die Sklaverei. Ich stimme absolut damit überein, dass die Anerkennung der Sklaverei als Verbrechen gegen die Menschlichkeit sehr wichtig für die Gegenwart ist. Einen Anspruch auf Wiedergutmachung (eine Forderung der Gerechtigkeit wie Ivo Fürrer treffend bemerkt)  ist nur fair. Dass sich die Schweiz international für eine Wiedergutmachung einsetzen soll ist löblich und eine gute Idee.

Allerdings muss im Zusammenhang mit Sklaverei unbedingt und leider immer noch darauf hingewiesen werden, dass eine Form von Sklaverei auch in der Schweiz existierte! Wie Franz Hohler in einem Zytlupe-Beitrag vom 16.5.2004 hingewiesen hat, wurde die ‚Sklaverei’ bei uns in der Schweiz offiziell erst 1978 abgeschafft. Durch eine gesamtschweizerische Regelung für Pflegekinder. Bis dahin wurden unzählige Kinder als Arbeitskräfte missbraucht, geschunden, getötet und aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert. Ich spreche von Sklaverei, da diese Kinder verdingt wurden, im Kanton Bern sogar lange öffentlich versteigert.

Betroffene leben heute noch unter uns und wollen auf ihr Schicksal aufmerksam machen. Doch leider ist diese dunkle Vergangenheit der Schweiz in der Öffentlichkeit kaum ein Thema, noch erklärt sich weder der Bund noch die Kantone für das Geschehene als Zuständig. Es ist schön, dass 2/3 der befragten St. Galler Prominenz den Anspruch von Nachkommen auf Wiedergutmachung anerkennen. Doch ich frage Sie, haben denn in erster Linie nicht auch bzw. vor allem die Direktbetroffenen, die Sklaven einer unmenschlichen Sozialpolitik des 20. Jahrhunderts einen Anspruch auf Rückerstattung für die gestohlene Identität, Lebenschance und Arbeitsstunden? Und sei es nur in Form einer Entschuldigung!

Auch hier, bei den ehemaligen Verdingkindern, sollte der Bundesrat mehr als bedauern und seine Zuständigkeit wahrnehmen!