"L'Ouverture stirbt 1803"
c/o Hans Fässler
Imbodenstr. 17
CH-9016 St. Gallen
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e-mail: hans.faessler@kst.ch


Statskanzlei
des Kantons St. Gallen
Regierungsgebäude
9001 St. Gallen


St. Gallen, 22. Januar 2001


Bestätigung zH UNO Legal Division

Sehr geehrter Herr Gehrer

Wie Sie dem beiliegenden Briefwechsel entnehmen können, hat die Rechtsabteilung der UNO in New York mir die Hissung der UNO-Fahne am St. Galler Rathaus, welche von den Stadtbehörden äohne weiteres bewilligt worden ist, nicht gestattet. Ich gehe davon aus, dass es sich bei diesem Entscheid im wesentlichen um ein Missverständnis handelt: Der Begriff "satirical show" wird offenbar von der UNO-Rechtsabteilung mit einer Art von Kommerz assoziiert, welcher ja auf unser Kabarettprojekt im Rahmen der 200-Jahr-Feier des Kantons St. Gallen keinesfalls zutrifft.

Ich werde deshalb gegen den Entscheid der UNO-Rechtsabteilung vom 6. Dezember 2000 Rekurs einlegen bzw. ein Wiedererwägungsgesuch einreichen. Dazu möchte ich die Kantonsregierung, das Departement des Innern oder die Staatskanzlei bitten, mir in einem kurzen Schreiben zuhanden der UNO-Rechtsabteilung zu bestätigen, dass es sich beim Kabarettprogramm "L’Ouverture stirbt 1803" nicht um ein kommerzielles Unternehmen handelt, sondern um ein Projekt, welches von einer eigens dafür eingesetzten staatlichen Kommission in einem mehrstufigen und anspruchsvollen Verfahren zusammen mit nur 40 anderen aus über 200 Projekten ausgewählt wurde, weil es gewissen künstlerischen und kulturellen Kriterien genügt. Dieses Schreiben möchte ich dann meinem Rekurs bzw. Wiedererwägungsgesuch beilegen.

Wie Sie einer weiteren Beilage entnehmen können, habe ich auch an die EU ein Flaggenhissungsgesuch gestellt. Die Antwort darauf ist heute per e-mail eingetroffen und zeigt, dass ein ähnliches Empfehlungsschreiben für die EU nicht nötig sein wird (siehe Beilage).

Ich danke Ihnen schon heute für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen

FUER DAS PROJEKT
"L’OUVERTURE STIRBT 1803"


Hans Fässler

Beilagen erwähnt