Staatskanzlei des Kantons St. Gallen Regierungsgebäude 9001 St. Gallen 22. März 2002-04-01 Herrn Hans Fässler Cunzstr. 31 9016 St. Gallen "L'Ouverture stirbt 1803": Beflaggung am Regierungsgebäude; Wiedererwägungsgesuch Sehr geehrter Herr Fässler Mit Gesuch vom 1. März 2002 machen Sie neue Erkenntnisse geltend, welche eine Wiedererwägung des abschlägigen Bescheids vom 8. August 2000 rechtfertigten und das Hissen der alten Sowjetflagge am Regierungsgebäude möglich machen sollten. Nach Prüfung Ihres Gesuches stellen wir - in Rücksprache mit der Regierung - keinen gegenüber dem ersten Entscheid wesentlich veränderten Sachverhalt und auch keine neuen tatsächlichen Verhältnisse fest, welche es nahelegten, in Abkehr des früheren abschlägigen Bescheides nunmehr die Hissung der Sowjetflagge am Regierungsgebäude zuzulassen. Wir können deshalb auf Ihr Gesuch nicht eintreten. Die von Ihnen ins Feld geführten neuen Erkenntnisse vermögen an der Einschätzung, wie sie in der Antwort der Regierung auf die Interpellation 51.00.58 "Flaggenstreit mit Kirche und Staat" zum Ausdruck kommen, nichts zu ändern. Nichtsdestotrotz wünschen wir Ihnen eine erfolgreiche Umsetzung Ihres Projektes für das Kantonsjubiläum, notfalls halt mit einer Fotomontage. Ein weiteres Mal: Nichts für ungut! Mit freundlichen Grüssen Der Staatssekretär: Martin Gehrer Kopie an: Baudepartement Departement für Inneres und Militär Se / To |