Staatskanzlei des Kantons St. Gallen
Regierungsgebäude
9001 St. Gallen

22. März 2002-04-01

Herrn
Hans Fässler
Cunzstr. 31
9016 St. Gallen


"L'Ouverture stirbt 1803": Beflaggung am Regierungsgebäude; Wiedererwägungsgesuch

Sehr geehrter Herr Fässler

Mit Gesuch vom 1. März 2002 machen Sie neue Erkenntnisse geltend, welche
eine Wiedererwägung des abschlägigen Bescheids vom 8. August 2000
rechtfertigten und das Hissen der alten Sowjetflagge am Regierungsgebäude
möglich machen sollten.

Nach Prüfung Ihres Gesuches stellen wir - in Rücksprache mit der Regierung -
keinen gegenüber dem ersten Entscheid wesentlich veränderten Sachverhalt und
auch keine neuen tatsächlichen Verhältnisse fest, welche es nahelegten, in
Abkehr des früheren abschlägigen Bescheides nunmehr die Hissung der
Sowjetflagge am Regierungsgebäude zuzulassen. Wir können deshalb auf Ihr
Gesuch nicht eintreten.

Die von Ihnen ins Feld geführten neuen Erkenntnisse vermögen an der
Einschätzung, wie sie in der Antwort der Regierung auf die Interpellation
51.00.58 "Flaggenstreit mit Kirche und Staat" zum Ausdruck kommen, nichts zu
ändern.

Nichtsdestotrotz wünschen wir Ihnen eine erfolgreiche Umsetzung Ihres
Projektes für das Kantonsjubiläum, notfalls halt mit einer Fotomontage. Ein
weiteres Mal: Nichts für ungut!

Mit freundlichen Grüssen

Der Staatssekretär:

Martin Gehrer


Kopie an:
Baudepartement
Departement für Inneres und Militär
Se / To