Schweizerische Bischofskonferenz
Sekretariat

Herrn
lic. phil. I Hans Fässler

Imbodenstr. 17
9016 St. Gallen

Freiburg, 5.1.2001


Sehr geehrter Herr Fässler

Gerne beantworte ich Ihren Brief vom 2. Januar als neuer Sekretär der Schweizer
Bischofskonferenz.

In der Tat ist es so, dass der Bischof über die volle 'potestas' (Vollmacht)
verfügt, was seine Diözese betrifft, und die Bischofskonferenz nicht einfach
eingeschaltet werden kann. Was den Ressortinhaber des Arbeitsbereiches "Kultur"
betrifft, ist er als für die seelsorgerlichen Aspekte des Bereiches
zuständiger Bischof keine Rekursinstanz. Wohlverstanden, es gibt in der
Kirche Rekursinstanzen, aber auf Ebene und zu Fragen des
kanonischen Rechts, die durch Ihr Gesuch nicht angetastet werden.

Sie haben auch zivilrechtlich kaum eine Chance, an der gegebenen Antwort
etwas zu ändern, da der Eigentümer das Recht hat, Anpassungen an seinem
Gebäude zu verhindern.

Es tut mir leid, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Ich würde Ihnen raten, eine bescheidenere Stelle als die Klostertürme
für das Hissen der Trikolore vorzuziehen. Oder versuchen Sie vielleicht,
die kantonale Kulturbehörde zu sensibilisieren, die dann ihrerseits
ein Gesuch stellen könnte.

Mit freundlichen Grüssen

Pfr. Dr. Agnell Rickenmann
Generalsekretär der Schweizer
Bischofskonferenz