Katholischer Konfessionsteil des Kantons St. Gallen
Administrationsrat
Klosterhof 6A
9000 St. Gallen


St. Gallen, 21. September 2000



Trikolore-Gesuch



Sehr geehrter Herr Fässler

Der Administrationsrat hat Ihre Zuschrift vom 3. September betreffend die
nicht erteilte Beflaggungs-Bewilligung behandelt. Ihre gestellten Fragen
können wir wie folgt beantworten:

1. Für die Verwaltung, den Schutz und die Würde des "UNESCO-Weltkulturerbes
Stiftsbezirk" sind die betroffenen Grundeigentümer gemeinsam zuständig,
insbesondere der Kanton St. Gallen für den Klosterplatz und die
Regierungsgebäude sowie der Katholische Konfessionsteil für
die Stiftsgebäude und die Kathedrale.

2. Gemäss Dekret über zustimmungsbedürftige Beschlüsse konfessioneller
und kirchlicher Organe vom 18. September 1979 (Art. 2e und Art. 3)
bedarf das Beflaggen der Kathedrale der Zustimmung des Bischofs.

3. Der Bischof hat die Ablehnung Ihres Gesuchs mit der Katholischen
Administration vorbesprochen und der Administrationsrat ist aufgrund
dieses einvernehmlichen Beschlusses nicht bereit, sich für eine
Wiedererwägung oder Aenderung einzusetzen.


Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und

grüssen Sie freundlich

NAMENS DES
KATH. ADMINISTRATIONSRATES

Der Präsident
Dr. H. Notter

Der Aktuar
R. Würmli