Katholischer Konfessionsteil des Kantons St. Gallen Administrationsrat Klosterhof 6A 9000 St. Gallen St. Gallen, 21. September 2000 Trikolore-Gesuch Sehr geehrter Herr Fässler Der Administrationsrat hat Ihre Zuschrift vom 3. September betreffend die nicht erteilte Beflaggungs-Bewilligung behandelt. Ihre gestellten Fragen können wir wie folgt beantworten: 1. Für die Verwaltung, den Schutz und die Würde des "UNESCO-Weltkulturerbes Stiftsbezirk" sind die betroffenen Grundeigentümer gemeinsam zuständig, insbesondere der Kanton St. Gallen für den Klosterplatz und die Regierungsgebäude sowie der Katholische Konfessionsteil für die Stiftsgebäude und die Kathedrale. 2. Gemäss Dekret über zustimmungsbedürftige Beschlüsse konfessioneller und kirchlicher Organe vom 18. September 1979 (Art. 2e und Art. 3) bedarf das Beflaggen der Kathedrale der Zustimmung des Bischofs. 3. Der Bischof hat die Ablehnung Ihres Gesuchs mit der Katholischen Administration vorbesprochen und der Administrationsrat ist aufgrund dieses einvernehmlichen Beschlusses nicht bereit, sich für eine Wiedererwägung oder Aenderung einzusetzen. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und grüssen Sie freundlich NAMENS DES |