Antwort des Bundesrates vom 16. Juni 2003 auf die Interpellation Hollenstein "Schweizer Beteiligung an Sklaverei und transatlantischem Handel mit Sklavinnen und Sklaven"

Ad 1: Die Schweiz war nie eine Kolonialmacht und unterschied sich damit auf der Ebene verantwortlichen staatlichen Handelns grundlegend von diesen. Trotzdem waren verschiedene Schweizer Bürger mehr oder weniger stark am transatlantischen Sldavenhandel beteiligt, was der Bundesrat aus heutiger Perspektive zutiefst bedauert Diese Tatsache ist jedoch bekannt und wurde bereits in mehreren Arbeiten hervorgehoben, wie auch der Text der Interpellation unterstreicht

Ad 2: An der Sklaverei und am Sklavenhandel waren viele Staaten beteiligt. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die veschiedenen Aspekte der Sklaverei und des Sklavenhandels auf internationaler Ebene und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft behandelt werden müssen.

Aus diesem Verständnis prägte die Schweiz in Durban die Erklärung und das Aktionsprogramm der Weltkonferenz gegen Rassismus mit, welche hervorheben, dass Sklaverei und Sklavenhandel, Apartheid und Völkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und wichtige Ursachen und Erscheinungsformen des Rassismus sind und dass der Kolonialismus zu Rassismus geführt hat (vgl. §13, 14 und 15 des Aktionsprogramms; vgl. auch § 99 ff. der Erklärung). Sie brachte klar zum Ausdruck, dass das in der Zeit des Kolonialismus und der Sklaverei begangene Unrecht kritisch aufgearbeitet werden muss. Für die Aufarbeitung stehen die üblichen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung zur Verfügung. Die Schweiz hat sich auch mit personellen und finanziellen Mitteln zur Umsetzung des Aktionsprogramms engagiert, namentlich durch die Fachstelle für Rassismusbekämpfung und den Fonds "Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte".

Ad 3: Der Bundesrat ist wie unter Punkt 2 erwähnt der Auffassung, dass die verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit dem Sklavenhandel auf internationaler Ebene behandelt werden müssen. Deshalb versucht die Schweiz eine vermittelnde Rolle zwischen afrikanischen Staaten und ehemaligen Kolonialmächten zu spielen, namentlich in der UNO-Menschenrechtskommission. Die Schweiz wirkt deshalb in den zwei Arbeitsgruppen mit, welche die Menschenrechtskommission eingesetzt hat, um den an der Weltkonferenz gegen Rassismus eingegangenen politischen Verpflichtungen Folge zu leisten. In den Arbeitsgruppen wirken auch Experten der Zivilgesellschaft mit.

Anschliessend sei noch angefügt, dass der Bundesrat zwar bereit ist, die politisch notwendige Aufarbeitung der Vergangenheit zu unterstützen. Er sieht aber dort eine Grenze, wo sich durch den Lauf der Zeit durch die verjährende Wirkung der Generationenfolge die Verantwortlichkeit heutiger Generationen für Fehler der Ahnen verflüchtigt hat.