Stellungnahme des Bundesrates vom 02.05.2007

1. Ende des vergangenen Jahres wurde an der 61. UNO-Generalversammlung im Rahmen der 3. Kommission eine Resolution mit dem Titel "Global efforts for the total elimination of racism" verabschiedet, welche für das Jahr 2009 in New York die Einberufung einer Überprüfungskonferenz acht Jahre nach der dritten Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz von Durban (2001) vorsieht. Die Konferenz hat zum Ziel, die Umsetzung der Abschlusserklärung und des damals verabschiedeten Aktionsprogramms zu überprüfen. In der 3. Session des UNO-Menschenrechtsrats (29.11.-8.12. 2006) wurde auf dieser Grundlage ein weiterer Resolutionstext mit dem Titel "Preparations for the Durban Review Conference" verabschiedet, welcher vorsieht, dafür einen Vorbereitungsausschuss einzusetzen. Der Ausschuss wird im laufenden und im kommenden Jahr mehrmals in Genf tagen. Die Schweiz verfolgt diese Beratungen aktiv und wird sich auch an den Sitzungen des Vorbereitungsausschusses beteiligen. In diesem Rahmen wird sich die Gelegenheit bieten, die Frage nach Bedarf und Opportunität einer Vermittlerrolle betreffend "Aufarbeitung und Wiedergutmachung von Sklaverei und Sklavenhandel" zu prüfen.

2. Vorab ist daran zu erinnern, dass die Schweiz mit ihrem Beitritt zu einer Vielzahl relevanter internationaler Übereinkommen mit aller Deutlichkeit manifestiert, dass sie jede Form von Sklaverei entschieden ablehnt. So hat sie bereits am 28. Juli 1964 das Zusatzübereinkommen vom 7. September 1956 über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavenähnlicher Einrichtungen und Praktiken ratifiziert und ist auch Vertragsstaat sämtlicher einschlägiger ILO-Konventionen und UNO-Menschenrechtsübereinkommen. Darüber hinaus anerkennt die Schweiz durch die Verabschiedung der Resolution Commemoration of the 200th Anniversary of the Abolition of the Trans-Atlantic Slave Trade (L28, RES/61/019) sowie durch ihr Mittragen der Erklärung und des Aktionsprogramms der Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban, dass Sklaverei zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen gehört und das in der Zeit des Kolonialismus begangene Unrecht kritisch aufgearbeitet werden muss. Diese Aufarbeitungsarbeit ist gemäss dem Bericht des Bundesrates zur Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz 2003 - 2007 jedoch kein Schwerpunkt der Schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik. Daher verzichtet die Schweiz auf die Durchführung von Massnahmen zum Begehen des International Day for the Commemoration of the 200th Anniversary of the Abolition of the Trans-Atlantic Slave Trade am 25. März 2007.

Der Bundesrat anerkennt die Wünschbarkeit, die Geschichte von Sklaverei und Sklavenhandel sowie deren Auswirkungen ins Schweizerische Bildungssystem zu integrieren. Die Verantwortung für das Schulwesen und insbesondere für die entsprechende Anpassung von Lehrplänen liegt bei den Kantonen. Der Bund finanziert massgebend die Stiftung Bildung und Entwicklung, welche Unterrichtsmaterialien zu diesem Themenbereich entwickelt und für die Integration in die kantonalen Schulsysteme zur Verfügung stellt.

3. Die Schweiz unterhält sowohl mit Frankreich wie auch mit Haiti gute bilaterale Beziehungen. Die Frage nach Restitution der so genannten "Unabhängigkeitszahlung", welche Haiti von Frankreich einfordert, ist eine bilaterale Angelegenheit zwischen Frankreich und Haiti, in der die Schweiz nur dann eine Rolle zu spielen hat, wenn sie von beiden Staaten dazu aufgefordert wird.


Erklärung des Bundesrates vom 02.05.2007
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.