Kantonsrat St.Gallen, Interpellation Linder-Jona vom 18. Februar 2003

Schweizer und St.Galler Beteiligung an Sklaverei und transantlantischem Handel mit Sklavinnen und Sklaven

Schriftliche Antwort der Regierung vom 23. April 2003

Markus Linder-Jona erinnert in seiner Interpellation vom 18. Februar 2003 an die Sklaverei, den Sklavenhandel und den Kolonialismus seit Beginn des Zeitalters der Entdeckungen sowie an Menschenrechtsverletzungen, derer sich vor allem die grossen seefahrenden Kolonialmächte schuldig gemacht hätten. Dabei spricht er auch eine Beteiligung von indirekt profitierenden Binnenländern wie die Schweiz an, nennt im weiteren Namen von St.Galler Familien als Eigentümerinnen und Betreiberinnen sklavenbewirtschafteter Plantagen und verlangt unter Bezugnahme auf die UNO-Konferenz von Durban eine Mitwirkung des Kantons an der Aufarbeitung des Themas sowie Überlegungen, in welcher Form gegebenenfalls eine kantonale Beteiligung an einer Wiedergutmachung und einer symbolischen Geste der Schweiz möglich wäre.

In allgemeiner Hinsicht ist Folgendes festzuhalten:

Inwieweit historisches Unrecht über dessen Erforschung hinaus Akte der Wiedergutmachung verlangt, ist weltweit umstritten. Allgemein begrüsst wird demgegenüber heute eine Verpflichtung zur Aufarbeitung der jüngeren und jüngsten Vergangenheit. In diesem Zusammenhang hat die Schweiz grosse Anstrengungen zur Klärung ihrer Vergangenheit unternommen. Erinnert sei an das Projekt Schweiz und Zweiter Weltkrieg. Einzelne Kantone haben ihre Flüchtlingsakten archivisch aufgearbeitet, so auch der Kanton St.Gallen, der hierfür im Jahr 1997 einen Lotteriefondbeitrag von Fr. 120'000.- gewährte. Gestützt auf diese Aufarbeitung wurden und werden Aussenstehende ermuntert, das erschlossene Material zu benutzen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So wird derzeit eine Flüchtlingsgeschichte in der Zeit vom Ersten Weltkrieg bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs geschrieben. An diesem Vorhaben beteiligt sich der Kanton mit einem im Jahr 2001 beschlossenen Lotteriefondbeitrag von Fr. 140'000.-.

International zur Frage steht derzeit die Aufarbeitung der Wirtschaftsbeziehungen mit dem früheren Apartheid-Regime in Südafrika. Dabei soll auch die Rolle der Schweiz untersucht werden. Eine solche Untersuchung kann jedoch nicht eine kantonale Aufgabe sein, sondern muss von nationaler Warte aus erfolgen, insbesondere deshalb, weil nur eine landesweite Untersuchung verwertbare Ergebnisse bringen kann. Dasselbe gilt auch für die in der Interpellation angesprochene Thematik der Sklaverei. Ein Aufarbeiten der geschichtlichen Umstände um das Sklavenwesen im ausgehenden Mittelalter und in der frühen Neuzeit kann nicht Aufgabe eines einzelnen Kantons sein. Wenn überhaupt müsste es als eine landesweite oder gar internationale Aufgabe angesehen werden, diesbezügliche Forschungsprojekte in Gang zu setzen, wozu eine von der Politik unabhängige Forschung Impulse setzen müsste.

Ob aus Ergebnissen von historischen Forschungen Entschädigungsforderungen abgeleitet werden können, kann nicht ohne weiteres beantwortet werden. Mit einiger Sicherheit kann indessen angenommen werden, dass nicht die Schweiz oder gar der Kanton St.Gallen im Zentrum von Ansprüchen stehen könnten, sondern - wenn überhaupt - wohl eher die ehemaligen Kolonialstaaten. Adressatin allfälliger Entschädigungsforderungen könnte im Übrigen nicht die Schweiz als Staat sein, sondern es wären, sofern der Prozessweg überhaupt offen stünde, diejenigen Unternehmen zu belangen, denen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Gestützt auf diese allgemeinen Ausführungen sind die einzelnen Fragen wie folgt zu beantworten:

1. Es ist Sache der Geschichtsforschung zu klären, ob und inwieweit Wirtschaft und Gesellschaft mit der Sklaverei direkt oder indirekt in Beziehung standen. Ohne gesicherte Forschungserkenntnisse ist es nicht vertretbar, sich darüber ein Urteil bilden zu wollen.

2. Es besteht derzeit für einen einzelnen Kanton keine Veranlassung, entsprechende Forschungen einzuleiten oder zu unterstützen.

3. Mit möglichen Folgen aus der Unterzeichnung der Schlusserklärung der UNO-Konferenz von Durban haben sich - auf der Grundlage der bundesstaatlichen Zuständigkeitsordnung - die Bundesbehörden zu befassen. Ein Alleingang eines Kantons ist nicht angezeigt.