Schriftliche Beantwortung der Interpellation Nr. 23 Urs Müller betreffend:
Waren bekannte reiche Familien in den Sklavenhandel verwickelt?
(eingereicht vor der Grossratssitzung vom 19. Februar 2003)


Einleitende Bemerkungen

1) Sklaverei, also die völlige rechtliche und wirtschaftliche Abhängigkeit eines Menschen von einem anderen, war als ökonomisches und kulturelles Faktum in verschiedenen Teilen der Erde verbreitet. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entstand eine grössere Bewegung gegen die Sklaverei. Wichtige Schritte zu ihrer Abschaffung waren die Verbote des Sklavenhandels durch Grossbritannien 1807 und durch den Wiener Kongress 1815. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts war die Sklaverei überall verboten.

Basler Unternehmer waren am Sklavenhandel beteiligt und an der Sklaverei. Dies ist, wie der Interpellant festhält, in groben Zügen bekannt.

2) Vom Umgang mit der Vergangenheit: Wertvorstellungen wandeln sich und damit die Wertung menschlichen Tun und Lassens. Beschäftigung mit der Vergangenheit dient nicht zuletzt dazu, sich dieses Wandels und der Voraussetzungen dieses Wandels bewusst zu werden. Geschichtsschreibung dient auch dazu, Gruppen von Menschen, die in besonderem Masse Opfer von heute überwundenen Wertvorstellungen wurden, zumindest den elementarsten Respekt dadurch zu erweisen, dass Auswirkungen der damaligen Wertvorstellungen explizit gemacht werden.

Zu den einzelnen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

Frage 1
Der Regierungsrat teilt die Auffassung, dass die Beteiligung von historischen Basler Unternehmen an Sklaverei und Sklavenhandel Forschungsanstrengungen rechtfertigt. Es geht darum, Sachverhalten in die Augen zu blicken, die in der Zeit, da sie geschaffen wurden, nicht ungewöhnlich waren, zu späteren Wertvorstellungen aber in krassem Widerspruch stehen. Es geht darum, diesen Widerspruch nicht zu verdrängen.

Frage 2
Nach Auffassung des Regierungsrates ist es nicht Sache des Staates, die Erforschung einzelner historischer Themen direkt zu fördern, dies um so weniger, als im vorliegenden Fall Private die Hauptakteure waren.

Frage 3
Nach Auffassung des Regierungsrates ist die Erhellung und Darstellung der Geschichte der Christoph-Merian-Stiftung in erste Linie Sache der Stiftung.

Frage 4
Der Regierungsrat betrachtet es nicht als seine Aufgabe, bei Privaten in Sachen Wiedergutmachung zu intervenieren.

Frage 5
Der Regierungsrat will heute nicht ausschliessen, dass er zum gegebenen Zeitpunkt prüfen wird, ob er in Zusammenarbeit mit dem Bund und weiteren Kantonen, die ebenfalls mit diesen Fragen befasst sind, einen Beitrag zum richtigen Umgang mit dem historischen Unrecht der Sklaverei und des Sklavenhandels leisten kann.

Frage 6
Es ist möglich, dass die beiden bedeutenden privaten Basler Institutionen, die sich mit der Geschichte Afrikas befassen, nämlich die Basler Mission und die Basler Afrika Bibliographien, zur Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit in Sachen Sklavenhandel und Sklaverei beitragen wollen. Der Regierungsrat ist auch der Meinung, dass die öffentlichen Organe, welche dem Umgang mit Geschichte dienen (namentlich die verschiedenen Institute historischer Forschung der Universität, Museen, Schweizerisches Wirtschaftsarchiv und Staatsarchiv), die Forschungen von dritter Seite zum Fragenkomplex Basler Unternehmen und Sklaverei im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen sollen.

Dr. Christoph Eymann, Präsident des Regierungsrates