ANTWORT DES BERNER REGIERUNGSRATES VOM 20. AUGUST 2003

Der Staat Bern war zu keiner Zeit am Dreieckshandel und somit auch nicht am Sklavenhandel des 16. und 17. Jahrhunderts beteiligt. Finanzanlagen im Ausland wurden erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts getätigt. Bis dahin waren die bernischen Handelshäuser zu klein, um in diesen Handel involviert zu sein. Ausserdem gab es in Bern bis 1702 keine Banken.

Unbestritten ist hingegen eine Beteiligung im 18. Jahrhundert sowie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Folgende drei Tatbestände sind zu unterscheiden:

a) Finanzgeschäfte des Staates Bern im Ausland und Dreieckshandel:
Zwischen 1719 und 1734 besass der Staat Bern Aktien der englischen South Sea Company, die den Dreieckshandel betrieb. Er war somit indirekt am Sklavenhandel beteiligt. 1757, 1768 und in den 1780er-Jahren zeichnete der Staat Bern Obligationen und Anleihen der dänischen Regierung, verzichtete aber darauf, sich an der Anleihe von 1760 zu beteiligen, mit welcher insbesondere der Kauf von Inseln und Kolonien in den Antillen durch das Königreich Dänemark finanziert werden sollte. Der Staat Bern scheint somit nicht in die Finanzierung der dänischen Antillenkolonien, dank denen Dänemark sich voll und ganz am Dreieckshandel beteiligen konnte, involviert zu sein. Es gibt hingegen Belege dafür, dass Personen aus der Stadt und Republik Bern diese Anleihen von 1760 gezeichnet haben.

b) Bernische Geschäfts- und Bankleute und Dreieckshandel:
1702 verzichteten die bernischen Behörden auf die Gründung einer Staatsbank. Auch Privatbanken gab es im 18. Jahrhundert nur sehr wenige in Bern. Zwei davon müssen im Rahmen dieser Antwort aber genannt werden:

•Bank Marcuard: Die in Bern angesiedelte Waadtländer Bank hatte Gelder in Aktien von Gesellschaften angelegt, die im Dreieckshandel aktiv waren (z.B. französische Compagnie des Indes).

• Bank Ludwig Zeerleder: Ludwig Zeerleder (1727-1792) war Mitglied des Rats der 200 (Grosser Rat) und Ehemann von Sophie Charlotte von Haller, der Tochter des berühmten Albrecht von Haller. Seine Bank, die etwas kleiner war als die Bank Marcuard, besass ebenfalls Aktien der französischen Compagnie des IndesCompagnie des Indes und war somit indirekt am Dreieckshandel beteiligt.

c) Der Bankier Emmanuel Haller:
Ludwig Zeerleders Schwager, Rudolf Emanuel von Haller (1747-1833), war das achte Kind des Berner Gelehrten Albrecht von Haller. Er hat jedoch praktisch nie in Bern gelebt. Er wurde in Deutschland geboren und kam seinen Dreieckhandelsgeschäften vorwiegend von Amsterdam, Paris und Marseille aus nach. Er war somit nur durch seine Geburt Berner, und die Historiker sehen ihn vielmehr als Pariser Bankier.

Der Regierungsrat kann die Fragen des Interpellanten somit wie folgt beantworten:

1. Der Regierungsrat ist sich der Tatsache bewusst, dass der Staat Bern, Bank- und Geschäftsleute aus Bern sowie bernische Patrizierfamilien, die mit den oben genannten Bank- und Handelshäusern zu tun hatten, in den Dreieckshandel des 18. Jahrhunderts involviert waren. Sie waren es aber nur indirekt, indem sie Aktien oder Obligationen von Gesellschaften oder Ländern besassen, die mit der kolonialen Ausbeutung zu tun hatten. Die bescheidene Rolle, die der Platz Bern im Vergleich zu anderen Schweizer Städten im 18. Jahrhundert spielte, erklärt auch die geringe Beteiligung von Berner Handelshäusern und Patrizierfamilien.

2. Es gab damals offensichtlich weder Regeln noch Gesetze im Zusammenhang mit dem Dreieckshandel. Man darf nicht vergessen, dass sich bis zum 17. Jahrhundert niemand in Europa und anderswo am Fortbestand der Sklaverei störte, auch die Philosophen nicht. Noch im 18. Jahrhundert zeigten grosse Philosophen — wie Montesquieu — keine Skrupel, ihre Ersparnisse in Gesellschaften zu investieren, die Sklavenhandel betrieben. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts beschäftigten sich die Engländer und danach auch die Kontinentaleuropäer unter dem Druck von christlich und philanthropisch geprägten Kreisen damit, den Sklavenhandel zu unterbinden und die Sklaverei zu verbieten. Bis dahin sorgten sich die meisten Investoren in keiner Art und Weise um den ethischen Charakter ihrer Anlagen. In Bern war im 18. Jahrhundert nur die Sicherheit der im Ausland getätigten Anlagen Gegenstand einer kritischen Überwachung.

3. Was über die Beteiligung der Schweiz und des Kantons Bern am Dreieckshandel bekannt ist, beruht auf längst veröffentlichten Studien, die Hans Fässler zur Belebung des Jubiläumsjahrs 2003 wieder aufgenommen hat. Neue Studien wären nur wünschenswert, wenn der heutige Kenntnisstand offensichtlich mangelhaft wäre, was jedoch nicht der Fall ist. Der Regierungsrat ist daher der Ansicht, dass er keine neuen Arbeiten zu diesem Thema in Auftrag geben muss.

4.+5. Der Regierungsrat stellt fest, dass er nicht kompetent ist, an den laufenden UNOVerhandlungen teilzunehmen oder im Zusammenhang mit der Erklärung und dem Aktionsprogramm der Weltkonferenz gegen Rassismus direkt zu handeln. Er beschränkt sich daher darauf, sich der Analyse anzuschliessen, die der Bundesrat in seiner Antwort vom 16. Juni 2003 auf die Interpellation von Nationalrätin Pia Hollenstein vom 3. März 2003 («Schweizer Beteiligung an Sklaverei und transatlantischem Handel mit Sklavinnen und Sklaven») gegeben hat.